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Eintragungsfreie Felgen

Eintragungsfreie Felgen
21. März 2024
Eintragungsfreie Felgen

Du bist auf der Suche nach neuen Felgen? Hast aber nur mässig den Drang dazu diese auf dem Strassenverkehrsamt in der Schweiz vorzuführen und mittels Eignungserklärung im Fahrzeugausweis eintragen zu lassen?

Das können wir gut verstehen und zeigen dir die Alternativen auf.

Neben dem offiziellen Amtsgang mit der Eignungserklärung gibt es in der Schweiz zwei Möglichkeiten, diesen zu umgehen und deine Felgen trotzdem konform «als für deinen Fahrzeugtyp genehmigt» verwenden zu dürfen.

Abweichungen von +/- 5 mm Einpresstiefe bei der jeweils vorgeschriebenen Felgenvariante gelten ab April 2024 als eintragungsfrei!

Ein konkretes Beispiel hierfür:


Wenn der Fahrzeughersteller die Grösse 7.5x18 ET51 vorschreibt, können die folgenden Grössen ohne behördliche Prüfung montiert werden:

7.5x18 ET51 | 50 | 49 | 48 | 47 | 46
7.5x18 ET51 | 52 | 53 | 54 | 55 | 56

Unser Konfigurator ist über die Filterfunktion „EINTRAGUNGSFREIE APPLIKATIONEN“ bereit Dir das komplette Spektrum zu spiegeln und über unsere hochwertigen EIGNUNGSERKLÄRUNGEN deklarieren wir die Verwendung ohne amtliche Prüfung zu deiner Entlastung.

Eintragungsfreie Felgen gemäss CH ASA Richtline 2a

  

Für den Fahrzeugtyp genehmigte Felgen ASA 2a (ECE Originaleintrag entsprechend)

 

Als für den Fahrzeugtyp „genehmigt“ gelten Felgen, die in den Dimensionen (Felgenbreite, Felgendurchmesser, Einpresstiefe +/-5mm) sowie im Material (Stahl/Leichtmetall/Kunststoff) und der „Marke“ mit den Eintragungen gemäss TG bzw. COC übereinstimmen.

Ist kein Eintrag der Marke und/oder des Materials vorhanden, gelten alle Felgen, die in den Dimensionen und allenfalls dem Material den Eintragungen auf der TG bzw. dem COC entsprechen, als genehmigt“ und gelten als nicht melde- und prüfpflichtige Änderungen.

Über die Filterfunktion kannst du in unserem Felgen-Konfigurator einfach das Sonderattribut «eintragungsfreie Applikationen | ASA 2a» markieren und dir werden nur noch Originaleinträge für dein Fahrzeug angezeigt, welche auf dem Strassenverkehrsamt nicht vorgeführt und im Fahrzeugausweis eingetragen werden müssen.

Die Konformität zur eintragungsfreien Verwendung dieser Felgen wird dir mit unserer CH Eignungserklärung ASA2a, welche kostenlos im Lieferumgang der Felgenbestellung enthalten und sich auf die hiesige Gesetzgebung stützt bestätigt.

Die CH Eignungserklärung ECE ASA2a mit valider Unterschrift des Importeurs der Felge muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

 

Für den Fahrzeugtyp genehmigte Felgen ASA 2a (ASA)

 

Als für den Fahrzeugtyp «genehmigt» gelten Felgen, welche über eine ASA Zertifizierung homologiert wurden. Wenn TGNR und die Kennzeichnung der Felgen exakt übereinstimmen, gelten die Felgen als «genehmigt» und zählen als nicht melde- und prüfpflichtige Änderungen.

Auch für die Selektion von Felgen welche wir für dich bereits durch ein ASA Gutachten bei der Ausgabestelle für eine eintragungsfrei Verwendung in der Schweiz homologiert haben gibt es im Felgen-Konfigurator eine Filterfunktion. So kannst du über das Sonderattribut «nur mit ASA Zertifizierung» anwählen und die Verwendung der Applikationen auf Felgen ohne Vorführen einschränken.

Die eintragungsfreie Verwendung dieser Felgen wird dir mit unserer CH Eignungserklärung ASA Gutachten, welches kostenlos im Lieferumgang der Felgenbestellung enthalten ist bestätigt.

 

Das ASA Gutachten der Ausgabestelle mit valider Unterschrift des Importeurs der Felge muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

 

Für den Fahrzeugtyp meldepflichtige Felgen (Eignungserklärung des Importeurs)

Natürlich gibt es auch noch die bekannte Variante, Felgen mit der CH Eignungserklärung im Fahrzeugausweis eintragen zu lassen.

Der Vorteil von dieser ist, dass dir ein viel grösseres Spektrum an Applikationen zur Verfügung steht welche du individuell in Verbindung mit deinem Auto zulassen kannst. 

Für den Fahrzeugtyp meldepflichte Felgen müssen mit der EIGNUNGSERKLÄRUNG des Importeurs auf dem Strassenverkehrsamt vorgeführt werden. Die Richtigkeit der Angaben bestätigt der Unterzeichner in der Eigenschaft als Hersteller oder Importeur der Felgen, welcher im Besitz der original unterzeichneten Herstellererklärung ist. Alle benötigten Angaben zu dem Fahrzeug, den Felgen sowie die Befestigungsteile sind in der Eignungserklärung aufzuführen. Spurweiten dürfen über die Einpresstiefe maximal 2% abweichen. Bei Abweichungen über 2% ist ein Gutachten einer anerkannten Prüfstelle (DTC/FAKT) erforderlich.

TIPP: Wenn du Fragen zu Felgen und deren Zulassung in der Schweiz hast, beraten wir dich gerne persönlich. 

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